Forschungszulage 2020: Das Finanzamt kann warten!

Wer für das Geschäftsjahr 2020 nachträglich die Forschungszulage beantragen möchte, hat dafür bei der Bescheinigungsstelle wie gehabt noch bis Ende dieses Jahres Zeit. Beim Finanzamt ist es allerdings noch möglich, den Antrag bis Ende 2026 zu stellen. Das heißt: jetzt noch schnell kümmern, um sich dann ganz entspannt die Forschungszulage zu sichern.